Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen im Rahmen von Verträgen, die zwischen JK Fotografie – im Folgenden „Auftragnehmer“ – und dem Kunden – im Folgenden „Auftraggeber“ – geschlossen werden.
§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise
(1) Vorbehaltlich individueller Absprachen und Vereinbarungen, die Vorrang vor diesen AGB
haben, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit nichts Anderes vereinbart, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen.
(2) Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit er den Vertrag zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich welcher Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitaler Form CD/DVD/Galerie oder sonstigen Speichermedien).
Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Auftragnehmer gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt. Ein Verstoß gegen dieses Gesetz wird mit Schadenersatzklage
geahndet.
(4) Der Auftragnehmer ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen
Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Auftragnehmer steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrags gefertigten Fotografien zu. Urheberrechte sind nicht übertragbar.
(2) Der Auftragnehmer überträgt jeweils das einfache, private Nutzungsrecht an den Fotografien an den Auftraggeber. Es bedarf einer Genehmigung durch den Auftragnehmer, die Bilder an Dritte weiterzugeben. Sollten sich Dritte für die Fotografien interessieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese an den Auftragnehmer weiter zu leiten.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein- gleich welcher
Form vorliegend- durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte, kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
vereinbarten Honorars über.
(5) Erteilt der Auftragnehmer die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotografien, so kann er verlangen, als Urheber der Fotografien genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Nennung den Auftragnehmer zu Schadenersatz.
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend im Format JPEG. Keine RAW-Dateien. Das ist auch nicht verhandelbar. Die Menge liegt im Ermessen des Auftragnehmers und der Anwesenheitsdauer am Tag des Auftrags. Die Auswahl trifft allein der Auftragnehmer.
(7) Der Auftragnehmer darf Detailbilder und Fotografien auf denen keine Personen identifizierbar sind, für Werbezwecke wie ihre Facebook-Seite, Instagram, Homepage, Blog, Musteralben, Fotowettbewerbe, etc., verwenden.
(8) Individuelle Abweichungen der Nutzungsrechte müssen schriftlich festgehalten werden.
§ 3 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar vereinbart. Zuzüglich können Anfahrts- und Übernachtungskosten anfallen, die vom Auftraggeber übernommen werden.
(2) Eine Terminreservierungsgebühr von % ist bis zum …. zu bezahlen .
Nach Leistungserbringung erhält der Auftraggeber eine Rechnung mit dem Restbetrag,
welcher sofort fällig ist. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotografien alleiniges
Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgegebene Zeit aus Gründen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, überschritten und verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers um den vertraglich festgelegten Betrag.
(4) Falls der gebuchte Termin storniert wird, wird die Anzahlung einbehalten. Wenn der
Auftragnehmer einen gleichwertigen Auftrag für den stornierten Termin erhält, wird die Anzahlung erstattet.
(5) Falls der Auftragnehmer durch Krankheit verhindert sein sollte, wird er sich um einen
adäquaten Ersatz bemühen.
(6) Bei einer Einsatzzeit von mehr als sechs Stunden, werden dem Auftragnehmer Essen und
Getränke unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
§ 4 Haftung / Gefahrenübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung, haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Während der gesamten Leistungserbringung ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet. Das Fotografieren durch andere Personen ist durch den Auftraggeber nicht gestattet, da durch solche Situationen wichtige Momente von dem Auftragnehmer evtl. nicht festgehalten werden können. Der Auftragnehmer kann hierfür dann nicht haftbar gemacht werden.
(3) Für Schäden oder Verlust an/ von Fotografien haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
(4) Für Schäden, Mängel oder Verlust von Subunternehmen oder Lieferanten, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(5) Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Überschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(6) Gefahr und Kosten des Transportes von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline, liegen beim Auftraggeber bzw. Lieferanten. Die Art und Weise kann der Auftragnehmer bestimmen.
(7) Die Organisation und Vergabe von Aufträgen an den Auftragnehmer, sowie die Ausführung, erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Verkehrsunfall auf dem Weg zum Einsatzort), die Auftragsabwicklung nicht oder nur teilweise möglich sein, so kann er dafür nicht haftbar gemacht werden.
(8) Beanstandungen gleich welcher Art (künstlerische Freiheit ausgenommen) müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablieferung des Auftragnehmers bei dem Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß & mangelfrei angenommen.
§ 5 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich mit seiner Unterschrift einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen, vertraulich zu behandeln. Durch das neue Datenschutzgesetz müssen sämtliche dritte Personen darauf hingewiesen werden, dass ein Fotograf anwesend ist.
Ferner ist die „Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz“ zu lesen und ebenfalls zu unterschreiben (zu unterschreiben am Tag des Shootings).
§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gelten ausschließlich Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabsprachen zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit, der Schriftform.
(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
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